Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Rubrum
Parteibezeichnung bei Erben
Parteibezeichnung bei Erben
17. Februar 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (12.660 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der greise Hubertus Alm (H) führt einen erbitterten Nachbarschaftskrieg vor Gericht mit seiner Nachbarin Anke Altklug. Kurz vor der letzten mündlichen Verhandlung stirbt H und hinterlässt seine beiden erwachsenen Töchter und Alleinerbinnen Tina und Nina.
Diesen Fall lösen 94,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Parteibezeichnung bei Erben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit Hs Tod ist auch der Rechtsstreit automatisch vorüber.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn der Rechtsstreit von T & N aufgenommen wird, bleibt weiterhin nur H im Rubrum als Partei aufgeführt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Genügt es die Töchter als „Erbengemeinschaft Hubertus Alm“ in das Rubrum aufzunehmen?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
änni000000123
29.10.2024, 19:43:01
fyi kam in SH im April 2024 im 2. StEx dran

Linne_Karlotta_
30.10.2024, 14:57:16
Hallo Annika Hesse, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Rebecca
22.1.2025, 11:43:30
heißt es nur „Kläger“ weil Erbengemeinschaft oder sind die Erben mit Klägerin zu 1 bzw Klägerin zu 2 zu bezeichnen?
finnick24
1.2.2025, 12:43:42
Ich würde sagen, es ist in diesem Fall ein Genitiv Plural (man schreibt ja auch - Klägers -, daher im Plural - Kläger -; für „der Rechtsstreit der Kläger“). Wenn man das generische Maskulinum hier verwenden möchte.