Parteibezeichnung bei Erben
4. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der greise Hubertus Alm (H) führt einen erbitterten Nachbarschaftskrieg vor Gericht mit seiner Nachbarin Anke Altklug. Kurz vor der letzten mündlichen Verhandlung stirbt H und hinterlässt seine beiden erwachsenen Töchter und Alleinerbinnen Tina und Nina.
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Einordnung des Falls
Parteibezeichnung bei Erben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit Hs Tod ist auch der Rechtsstreit automatisch vorüber.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Wenn der Rechtsstreit von T & N aufgenommen wird, bleibt weiterhin nur H im Rubrum als Partei aufgeführt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Genügt es die Töchter als „Erbengemeinschaft Hubertus Alm“ in das Rubrum aufzunehmen?
Nein!
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