Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Aktualisierungspflicht angemessener Zeitraum
Aktualisierungspflicht angemessener Zeitraum
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U eine App für €0.99. Die App ist speziell für ein einmaliges Musikfestival konzipiert, an welchem V teilnimmt. Diese erhält nach drei Jahren keine Aktualisierungen mehr.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aktualisierungspflicht angemessener Zeitraum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U könnte hier ihre Aktualisierungspflicht verletzt haben. Die Beurteilung dessen richtet sich nach §§ 327e Abs. 3 S. 1 Nr. 5, 327f BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da Gewährleistungsrechte zwei Jahre nach Bereitstellung verjähren (§ 327j Abs. 2 S. 1 BGB), kann eine Aktualisierungspflicht schon deshalb nicht mehr bestehen.
Nein!
3. Hat U hier ihre Pflicht zum Bereitstellen von Aktualisierungen verletzt (§§ 327e Abs. 3 S. 1 Nr. 5, 327f BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
13.12.2022, 13:17:13
Dass das Festival nur einmal stattfindet, könntet ihr vielleicht noch im SV klarstellen. Es gibt ja durchaus solche, die sich jährlich wiederholen. Dann wundert mich noch, weshalb die Kosten der App für die Begründung eine Rolle spielen? Natürlich habe ich als Verbraucherin bei einem günstigen Produkt weniger Interesse an einer Aktualisierung, aber genauso wie im Kaufrecht bspw. macht es für meine Rechte doch keinen Unterschied, ob ich einen Neuwagen oder einen Blumentopf kaufe, oder?
Nora Mommsen
16.12.2022, 15:01:55
Hallo frausummer, das ergänzen wir gerne noch im Sachverhalt. Für die Gewährleistungsansprüche macht es grundsätzlich erstmal keinen Unterschied. Für die
Aktualisierungspflichten aber schon. Habe ich 40.000 € für ein Produkt bezahlt, kann ich berechtigterweise davon ausgehen, dass es entsprechend lange aktualisiert wird. Dies hat schon damit zu tun, dass eine solche Investition nicht für jeden "mal eben so" möglich ist, gerade im Vergleich zu einer App die nicht mal 1€ gekostet hat. Dort könnte man auch durchaus argumentieren, dass es vertretbar ist diese nach 2 oder 3 Jahren nicht mehr laufend zu aktualisieren sondern nur noch die Nachfolgeversion anzubieten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team