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Bereiten eines Hindernisses mit konkreter Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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T schießt aus dem Seitenfenster auf den Pkw des O. Zwei Projektile durchschlagen die Karosserie (Wertminderung: €3.000). Es kommt weder zu einer Fahrzeugerschütterung noch ist O in seiner Fahrsicherheit beeinträchtigt.
Verletzung des geschützten Rechtsguts bei einem verkehrsfeindlichen Inneneingriff („Pervertierung“)?
F und T wollen einen Versicherungsschaden an Fs Pkw herbeiführen. Dazu fährt T mit einem bei O gemieteten Pkw absichtlich auf den am Straßenrand geparkten Pkw der F auf. Am Pkw der O entsteht ein bedeutender Sachschaden.