Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 1 StGB: Einwilligung
T errichtet auf Anweisung des B eine Straßensperre, um B aus einem Gefangenentransport zu befreien. Dort sitzt auch der Häftling H, der sich auf Nachfrage des B damit einverstanden erklärt, dass es „scheppern“ werde. Der Fahrer F kann nicht rechtzeitig bremsen. B, H und F verletzen sich.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 4 StGB: Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
A stiftet T dazu an, einen Reifen am Pkw des O zu zerstechen. Später verliert O wegen des kaputten Reifens die Kontrolle über den Pkw und fährt gegen einen Baum. T hatte darauf vertraut, dass O den Schaden unmittelbar nach Fahrtantritt bemerken und den Reifen wechseln würde.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff („Pervertierung“) – Rechtsgut nicht verletzt
F und T wollen einen Versicherungsschaden an Fs Pkw herbeiführen. Dazu fährt T mit einem bei O gemieteten Pkw absichtlich auf den am Straßenrand geparkten Pkw der F auf. Am Pkw der O entsteht ein bedeutender Sachschaden.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – konkrete Gefährdung fehlt
T tätigt während des Abbiegevorgangs ohne äußeren Anlass eine Vollbremsung. Wie von T beabsichtigt, kann der hinter ihm fahrende O nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt mit mäßiger Geschwindigkeit hinten auf. An dem Pkw des O entsteht ein Schaden von €160.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) - verkehrsfeindliche Absicht fehlt
Als T am Straßenrand eine Parklücke sieht, bremst er seinen Pkw abrupt ab, um sie nicht zu verpassen. Der hinter ihm fahrende O kann nicht rechtzeitig bremsen und fährt auf.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – konkrete Gefährdung fehlt
T wirft von einer Autobahnbrücke einen faustgroßen Sandstein nach dem Pkw des O. Der Stein schlägt unmittelbar vor dem Fahrzeug auf und zersplittert. Zu einem Schaden am Pkw kommt es nicht. Auch werden Fahrverhalten und Fahrsicherheit des O nicht beeinträchtigt.