Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T trifft nachts auf O. O gehört seinem äußeren Erscheinungsbild nach der "Skinhead"-Szene an. T hasst alle Mitglieder aus der rechten Szene. Er möchte ein "Zeichen gegen Rechts" setzen und tötet O.
Einordnung des Falls
Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
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s.t.
31.8.2021, 21:44:37
Was ist, wenn T ein Migrationshintergrund hat und öfters von Menschen der Rechten Szene schikaniert wird, aber nicht speziell von O ?
Lukas_Mengestu
27.10.2021, 12:28:08
Hallo s.t., auch dann bleibt es zunächst einmal bei dem Grundsatz, dass es verwerflich ist, Menschen allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe umzubringen. Da das Merkmal der "niederen Beweggründe" aber eng verknüpft ist mit der Frage, ob eine Tat "nachvollziehbar" ist, wird man in diesem Fall eventuell zu einer abweichenden Bewertung kommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team