Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
9. Juli 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (9.757 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T trifft nachts auf O. O gehört seinem äußeren Erscheinungsbild nach der „Skinhead”-Szene an. T hasst Rechtsextreme und beschließt, O zu töten. So geschieht es.
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Einordnung des Falls
Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich wegen Mordes strafbar gemacht haben, indem er O tötete (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Genau, so ist das!
2. Können politische Motive grundsätzlich niedrige Beweggründe im Sinne des § 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB sein?
Genau, so ist das!
3. T hat O getötet, weil er in ihm einen Rechtsextremen sah. Ist das nach BGH ein niedriger Beweggrund?
Ja, in der Tat!
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