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T trifft nachts auf O. O gehört seinem äußeren Erscheinungsbild nach der "Skinhead"-Szene an. T hasst alle Mitglieder aus der rechten Szene. Er möchte ein "Zeichen gegen Rechts" setzen und tötet O.

Einordnung des Falls

Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Genau, so ist das!

Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen. Gefühle wie Eifersucht, Rache, Zorn, Wut und Enttäuschung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie unbegründet bzw. objektiv nicht mehr nachvollziehbar sind. Die Beurteilung erfolgt anhand rechtlicher, nicht moralischer Maßstäbe. Es sind die Gesamtumstände der Tat zu berücksichtigen. BGH: Auch "politische" Motive könnten niedrige Beweggründe sein. Das gelte dann, wenn dem Opfer allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen, sozialen oder ethnischen Gruppe das Lebensrecht abgesprochen und es in entsprechender Weise quasi als Repräsentant einer Gruppe getötet werden solle. T hat O nur getötet, weil er ihn der rechten Szene zurechnete.

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S.

s.t.

31.8.2021, 21:44:37

Was ist, wenn T ein Migrationshintergrund hat und öfters von Menschen der Rechten Szene schikaniert wird, aber nicht speziell von O ?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

27.10.2021, 12:28:08

Hallo s.t., auch dann bleibt es zunächst einmal bei dem Grundsatz, dass es verwerflich ist, Menschen allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe umzubringen. Da das Merkmal der "niederen Beweggründe" aber eng verknüpft ist mit der Frage, ob eine Tat "nachvollziehbar" ist, wird man in diesem Fall eventuell zu einer abweichenden Bewertung kommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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