Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T trifft nachts auf O. O gehört seinem äußeren Erscheinungsbild nach der "Skinhead"-Szene an. T hasst alle Mitglieder aus der rechten Szene. Er möchte ein "Zeichen gegen Rechts" setzen und tötet O.
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Einordnung des Falls
Politisch motivierte Tötung (2 StR 531/02)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O aus "niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
s.t.
31.8.2021, 21:44:37
Was ist, wenn T ein Migrationshintergrund hat und öfters von Menschen der Rechten Szene schikaniert wird, aber nicht speziell von O ?
Lukas_Mengestu
27.10.2021, 12:28:08
Hallo s.t., auch dann bleibt es zunächst einmal bei dem Grundsatz, dass es
verwerflichist, Menschen allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe umzubringen. Da das Merkmal der "niederen Beweggründe" aber eng verknüpft ist mit der Frage, ob eine Tat "nachvollziehbar" ist, wird man in diesem Fall eventuell zu einer abweichenden Bewertung kommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
DeliktusMaximus
29.11.2024, 22:40:16
Ich weiß ihr überspitzt eure Sachverhalte. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass Tötungsdelikte laut dem Verfassungsschutz seit jeher fester Bestandteil der rechtsextremenen Szene sind, während sie in der linksextremen Szene absolute Ausnahmeerscheinungen darstellen (RAF).