Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Unterlaufen des Koinzidenzprinzips? Zeitpunkt der Erfüllung von Mordmerkmalen - Jurafuchs
Grundsätzlich müssen Mordmerkmale zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorliegen (Koinzidenzprinzip). In diesem Beschluss bestätigt der BGH seine Vorverlagerungsrechtsprechung und erweitert sie auf Fälle, in denen das Opfer vor der Tötung in eine hilflose Position gebracht wird und diese günstige Gelegenheit bis zur Tötung fortwirkt. Das Mordmerkmal der Heimtücke kann demnach auch bereits vor der Tötungshandlung verwirklicht sein. Zudem stellt der BGH klar, dass es zur Erfüllung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht bei zweiaktigen Geschehen genügt, dass die Tötungsabsicht bereits vor der Begehung der zu verdeckenden Tat gefasst war.
Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Verdeckungsabsicht trotz aufgedeckter Tat? - Jurafuchs
Der BGH entscheidet hier über den Mord an einem Polizisten während einer geplanten Durchsuchung nach Drogen. Das Gericht bekräftigt seine bisherige Linie, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausscheide, wenn die zu verdeckende Tat bereits aufgedeckt ist und jede Verdeckungshandlung aussichtslos ist. Niedere Beweggründe lägen hingegen vor, wenn der Täter sein Opfer allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gewissen (Berufs-)Gruppe töte.
Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Die Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal - Jurafuchs
Der BGH hat klargestellt, dass die Garantenstellung aus Ingerenz, also aufgrund eines früheren Fehlverhaltens, ein besonderes persönliches Merkmal darstellt. Dieses kann nicht einfach auf andere Beteiligte übertragen werden kann. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall einem Freund bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen hatte. Der Fahrer war auf Bitten seines Freundes, der den Unfall unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein verursacht hatte, an den Unfallort zurückgekehrt.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 2
T bringt P um. Ps Freundin O hat die Tötung beobachtet und T hat nun Angst, dass O ihn bei der Polizei verpfeift. T will O als Zeugin ausschalten und würgt O. O stirbt. Der Anwalt des T behauptet, T habe die O mit bedingtem Tötungsvorsatz getötet.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1
T hat die H erstochen. Er will die Tatspuren dadurch verdecken, dass er das Haus in Brand setzt. T weiß, dass in der oberen Etage die O wohnt, die zu dieser Nachtzeit wahrscheinlich schläft. Er nimmt billigend in Kauf, dass die O sterben könnte. O stirbt.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Habgier und Furcht vor Anzeige
T bricht in den "Tante-Emma-Laden" der E ein und wird von E auf der Suche nach Stehlenswertem überrascht. Aus Furcht vor einer Anzeige, aber vor allem um seine Suche nach Geld fortsetzen zu können, tötet er die E mit Schlägen und Tritten.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Straftat vs. Ordnungswidrigkeit
T wird vom Polizeibeamten P in einer 30er Zone mit 61km/h nach Abzug der Toleranz erwischt. P hält den T an. T hat Angst um seinen Führerschein und tötet den P, um das Bußgeld, die Punkte und das Fahrverbot zu vermeiden.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Dolus eventualis und Ermöglichungsabsicht
T überfällt den O in seiner Wohnung und betäubt ihn mit Chloroform. O erholt sich schon nach 30 Minuten. T beschließt nun auf andere Weise endgültig dafür zu sorgen, dass er weiter ungestört nach Geld suchen kann. Er würgt den O und billigt dabei, dass sein Handeln zum Tod des O führen könnte. O stirbt.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mordmerkmale Gruppe 1 – Verärgerung über verweigerten Sex
Der 19-jährige T lernt am Faschingsdienstag 1951 die M kennen und verbringt mit ihr den Abend. M verspricht ihm Geschlechtsverkehr, verweigert diesen später aber. Es sei ihr für diese Nacht zu spät. Aus Ärger und Enttäuschung darüber erschlägt T sie mit einem Trümmerklumpen.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Habgier - Raubmord
T ist in Geldnot und will den wohlhabenden O überfallen. T schlägt dazu den O zunächst nieder, damit dieser seine Geldverstecke preisgibt. Anschließend tötet T den O, damit er ungestört das Haus durchsuchen und die Beute sichern kann.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Habgier – Auftragsmörder erhält die Summe nicht
T ist professioneller Auftragsmörder und erhält von M den Auftrag, die O gegen Zahlung von €15.000 umzubringen. Nachdem T die O erschossen hat und von M Zahlung fordert, erwidert dieser, er habe es sich anders überlegt und wolle kein Geld zahlen.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Sittlichkeitsverbrecher
T überfällt die O, um sie zu vergewaltigen. O wehrt sich jedoch stark. Um mit O ungestört geschlechtlich verkehren zu können, schnürt T ihr den Hals mit einem Strick zu. Ihren Tod nimmt er dabei billigend in Kauf. Nach dem Verkehr bemerkt T, dass O an der Drosselung erstickt ist.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Lustmörder
T hat mit O Geschlechtsverkehr und würgt O dabei vorsätzlich bis zum Tod. Im Geschlechtsverkehr als solchem fand T keinerlei geschlechtliche Befriedigung. Allein die Tötung hat ihn erregt.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Arglosigkeit – Opfer glaubt Todesdrohungen nicht
T und O streiten sich seit Jahren um die Erbschaft. T droht der O mehrmals mit vorgehaltener Pistole, sie umzubringen. Als T und O wieder streiten, hält T der O erneut die Pistole an den Kopf und flüstert: "Jetzt bist du dran!" O nimmt diese Drohung, wie von T vorhergesehen, nicht ernst. T schießt und tötet die O.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Steinwurf von Autobahn – Anzahl gefährdeter Personen
T wirft von einer Brücke auf die B96 Steine und nimmt den Tod von Autofahrern billigend in Kauf. O befährt die um diese Uhrzeit wenig befahrene Strecke. Von einem Stein erfasst stirbt er. Hinter O fährt D mit 2 Kindern. Sie muss dem O ausweichen und kann einen Unfall vermeiden.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Quälen mit KV-Vorsatz, erst danach Tötungsvorsatz
T ist verärgert, weil seine Frau F €100 vertrunken hat statt einzukaufen. Er misshandelt sie stundenlang körperlich. Infolge fester Tritte erleidet F eine schwere Kopfverletzung und liegt bewegungslos am Boden. T kauft ein. Anschließend fasst er einen Tötungsvorsatz und ertränkt F in der Badewanne.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Steinwurf auf viel befahrener Autobahn
T wirft von einer Brücke Steine auf die Autobahn. Den Tod von Autofahrern nimmt er billigend in Kauf. O befährt die um diese Uhrzeit vielbefahrene Strecke und wird von einem Stein erfasst. Er stirbt. Wie durch ein Wunder wird keine andere Person verletzt.
Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Ein Pistolenschuss geht fehl
T schießt mit Tötungsabsicht aus zwei Meter Entfernung auf O, der sich in einer Gruppe von zehn Menschen aufhält. Er nimmt billigend in Kauf, dass Dritte verletzt werden. T hat nur Munition für einen Schuss. Die Gruppe bewegt sich. T trifft den S am Arm.