Mord, § 211 StGB: 85 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 85 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mord, § 211 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration: A und B planen den Tod des in einer Lagerhalle gefesselten Opfers O1.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Unterlaufen des Koinzidenzprinzips? Zeitpunkt der Erfüllung von Mordmerkmalen - Jurafuchs

Grundsätzlich müssen Mordmerkmale zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorliegen (Koinzidenzprinzip). In diesem Beschluss bestätigt der BGH seine Vorverlagerungsrechtsprechung und erweitert sie auf Fälle, in denen das Opfer vor der Tötung in eine hilflose Position gebracht wird und diese günstige Gelegenheit bis zur Tötung fortwirkt. Das Mordmerkmal der Heimtücke kann demnach auch bereits vor der Tötungshandlung verwirklicht sein. Zudem stellt der BGH klar, dass es zur Erfüllung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht bei zweiaktigen Geschehen genügt, dass die Tötungsabsicht bereits vor der Begehung der zu verdeckenden Tat gefasst war.

Jurafuchs Illustration: Die Polizei stürmt gerade Ts Wohnung, der anfängt, auf den hineinstürmenden Polizisten zu schießen.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Verdeckungsabsicht trotz aufgedeckter Tat? - Jurafuchs

Der BGH entscheidet hier über den Mord an einem Polizisten während einer geplanten Durchsuchung nach Drogen. Das Gericht bekräftigt seine bisherige Linie, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausscheide, wenn die zu verdeckende Tat bereits aufgedeckt ist und jede Verdeckungshandlung aussichtslos ist. Niedere Beweggründe lägen hingegen vor, wenn der Täter sein Opfer allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gewissen (Berufs-)Gruppe töte.

Freierin F streitet mit dem Prostituierten P in Fs Auto.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Eventualvorsatz vs. direkter Vorsatz: Reicht auch der bedingte Vorsatz für die Annahme einer Verdeckungsabsicht aus? - Jurafuchs

Trotz des Wortlautes Verdeckungs“absicht“ entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass es im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand grundsätzlich genügen soll, wenn der Täter hinsichtlich des Todes des Opfers lediglich mit bedingtem Vorsatz handelt. Im vorliegenden Fall hatte sich der BGH allerdings mit der besonderen Konstellation zu beschäftigen, dass nur der Tod des Opfers die Aufdeckung des Täters sicher verhindern konnte. Er bestätigte dabei seine Rechtsprechung, dass es in diesem besonders gelagerten Fall subjektiv der Tötungsabsicht und nicht bloß des Eventualvorsatzes bedürfe.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Habgier – Auftragsmörder erhält die Summe nicht

T ist professioneller Auftragsmörder und erhält von M den Auftrag, die O gegen Zahlung von €15.000 umzubringen. Nachdem T die O erschossen hat und von M Zahlung fordert, erwidert dieser, er habe es sich anders überlegt und wolle kein Geld zahlen.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Habgier – Auftragsmord €50

Der Auftragsmörder T bringt die O um. Dies tat er ausschließlich, weil er von Os Ehemann €50 für die Tötung versprochen bekommen hat.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Habgier - Grundfall Auftragsmord

Der Auftragsmörder T bringt die O um. Dies tat er ausschließlich, weil er von Os Ehemann €15.000 für die Tötung versprochen bekommen hat.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Lustmörder

T hat mit O Geschlechtsverkehr und würgt O dabei vorsätzlich bis zum Tod. Im Geschlechtsverkehr als solchem fand T keinerlei geschlechtliche Befriedigung. Allein die Tötung hat ihn erregt.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Arglosigkeit bei Heimtückemord – Täter tritt Opfer in offen feindseliger Haltung entgegen

T möchte sich von F scheiden, nachdem sie ihn 30 Jahre wiederholt gedemütigt hat. Es gibt einen heftigen Streit, bei dem F den T bespuckt. Trotzdem möchte sich T versöhnen. Er betritt nachts über den Balkon das Schlafzimmer der F. F fordert ihn auf, zu verschwinden. Es gibt einen neuen Streit. T entschließt sich, F zu töten und zieht ein Messer. Er nutzt Fs Lage im Bett aus, springt auf den Unterkörper der noch liegenden F und ersticht sie.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Arglosigkeit - Vorangegangene Drohungen 2

F und V streiten seit Monaten um das Sorgerecht. V greift F wiederholt an. F lebt in ständiger Angst. V lädt die F "zur Versöhnung" in seine Wohnung ein. Beim Betreten bemerkt F, dass V eine Pistole besorgt hat. Sie befürchtet, dass V sie umbringen möchte. V erschießt die F.