Mord, § 211 StGB: 85 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 85 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mord, § 211 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration: A und B planen den Tod des in einer Lagerhalle gefesselten Opfers O1.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Unterlaufen des Koinzidenzprinzips? Zeitpunkt der Erfüllung von Mordmerkmalen - Jurafuchs

Grundsätzlich müssen Mordmerkmale zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorliegen (Koinzidenzprinzip). In diesem Beschluss bestätigt der BGH seine Vorverlagerungsrechtsprechung und erweitert sie auf Fälle, in denen das Opfer vor der Tötung in eine hilflose Position gebracht wird und diese günstige Gelegenheit bis zur Tötung fortwirkt. Das Mordmerkmal der Heimtücke kann demnach auch bereits vor der Tötungshandlung verwirklicht sein. Zudem stellt der BGH klar, dass es zur Erfüllung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht bei zweiaktigen Geschehen genügt, dass die Tötungsabsicht bereits vor der Begehung der zu verdeckenden Tat gefasst war.

Jurafuchs Illustration: Die Polizei stürmt gerade Ts Wohnung, der anfängt, auf den hineinstürmenden Polizisten zu schießen.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Verdeckungsabsicht trotz aufgedeckter Tat? - Jurafuchs

Der BGH entscheidet hier über den Mord an einem Polizisten während einer geplanten Durchsuchung nach Drogen. Das Gericht bekräftigt seine bisherige Linie, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausscheide, wenn die zu verdeckende Tat bereits aufgedeckt ist und jede Verdeckungshandlung aussichtslos ist. Niedere Beweggründe lägen hingegen vor, wenn der Täter sein Opfer allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gewissen (Berufs-)Gruppe töte.

Jurafuchs Illustration: A und B fahren in Autos von dem schwerverletzten Radfahrer R weg, den A gerade überfahren hat.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Die Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal - Jurafuchs

Der BGH hat klargestellt, dass die Garantenstellung aus Ingerenz, also aufgrund eines früheren Fehlverhaltens, ein besonderes persönliches Merkmal darstellt. Dieses kann nicht einfach auf andere Beteiligte übertragen werden kann. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall einem Freund bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen hatte. Der Fahrer war auf Bitten seines Freundes, der den Unfall unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein verursacht hatte, an den Unfallort zurückgekehrt.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Habgier - Raubmord

T ist in Geldnot und will den wohlhabenden O überfallen. T schlägt dazu den O zunächst nieder, damit dieser seine Geldverstecke preisgibt. Anschließend tötet T den O, damit er ungestört das Haus durchsuchen und die Beute sichern kann.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Lustmörder

T hat mit O Geschlechtsverkehr und würgt O dabei vorsätzlich bis zum Tod. Im Geschlechtsverkehr als solchem fand T keinerlei geschlechtliche Befriedigung. Allein die Tötung hat ihn erregt.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Steinwurf von Autobahn – Anzahl gefährdeter Personen

T wirft von einer Brücke auf die B96 Steine und nimmt den Tod von Autofahrern billigend in Kauf. O befährt die um diese Uhrzeit wenig befahrene Strecke. Von einem Stein erfasst stirbt er. Hinter O fährt D mit 2 Kindern. Sie muss dem O ausweichen und kann einen Unfall vermeiden.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Steinwurf auf viel befahrener Autobahn

T wirft von einer Brücke Steine auf die Autobahn. Den Tod von Autofahrern nimmt er billigend in Kauf. O befährt die um diese Uhrzeit vielbefahrene Strecke und wird von einem Stein erfasst. Er stirbt. Wie durch ein Wunder wird keine andere Person verletzt.