Mord, § 211 StGB: 85 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 85 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Mord, § 211 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verdeckungsmord durch Unterlassen bei Unfallverursachung
Unterlaufen des Koinzidenzprinzips? Zeitpunkt der Erfüllung von Mordmerkmalen - Jurafuchs
Grundsätzlich müssen Mordmerkmale zum Zeitpunkt der Tatbegehung vorliegen (Koinzidenzprinzip). In diesem Beschluss bestätigt der BGH seine Vorverlagerungsrechtsprechung und erweitert sie auf Fälle, in denen das Opfer vor der Tötung in eine hilflose Position gebracht wird und diese günstige Gelegenheit bis zur Tötung fortwirkt. Das Mordmerkmal der Heimtücke kann demnach auch bereits vor der Tötungshandlung verwirklicht sein. Zudem stellt der BGH klar, dass es zur Erfüllung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht bei zweiaktigen Geschehen genügt, dass die Tötungsabsicht bereits vor der Begehung der zu verdeckenden Tat gefasst war.
Verdeckungsabsicht trotz aufgedeckter Tat? - Jurafuchs
Der BGH entscheidet hier über den Mord an einem Polizisten während einer geplanten Durchsuchung nach Drogen. Das Gericht bekräftigt seine bisherige Linie, dass das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausscheide, wenn die zu verdeckende Tat bereits aufgedeckt ist und jede Verdeckungshandlung aussichtslos ist. Niedere Beweggründe lägen hingegen vor, wenn der Täter sein Opfer allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gewissen (Berufs-)Gruppe töte.
Die Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal - Jurafuchs
Der BGH hat klargestellt, dass die Garantenstellung aus Ingerenz, also aufgrund eines früheren Fehlverhaltens, ein besonderes persönliches Merkmal darstellt. Dieses kann nicht einfach auf andere Beteiligte übertragen werden kann. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall einem Freund bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen hatte. Der Fahrer war auf Bitten seines Freundes, der den Unfall unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein verursacht hatte, an den Unfallort zurückgekehrt.
Eventualvorsatz vs. direkter Vorsatz: Reicht auch der bedingte Vorsatz für die Annahme einer Verdeckungsabsicht aus? - Jurafuchs
Trotz des Wortlautes Verdeckungs“absicht“ entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass es im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand grundsätzlich genügen soll, wenn der Täter hinsichtlich des Todes des Opfers lediglich mit bedingtem Vorsatz handelt. Im vorliegenden Fall hatte sich der BGH allerdings mit der besonderen Konstellation zu beschäftigen, dass nur der Tod des Opfers die Aufdeckung des Täters sicher verhindern konnte. Er bestätigte dabei seine Rechtsprechung, dass es in diesem besonders gelagerten Fall subjektiv der Tötungsabsicht und nicht bloß des Eventualvorsatzes bedürfe.

Täterschaft und Teilnahme bei täterbezogenen Mordmerkmalen – Habgier

Habgier als täterbezogenes Mordmerkmal bei Anstiftung
Tätereigenes Mordmerkmal „Habgier“ – Beteiligung eines nicht habgierig handelnden Teilnehmers
Bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht

Habgier als täterbezogenes Mordmerkmal bei Täter und Teilnehmer

Tatbezogene Mordmerkmale – Beihilfe ohne Wissen um Heimtücke

Tatbezogene Mordmerkmale – Beihilfe mit Wissen um Heimtücke

Verdeckungsabsicht bei dolus eventualis

Dominierendes Motiv bei Tötung aus Rache und Fürsorge („Motivbündel“)
Anwendung des § 28 StGB bei tatbezogenen Mordmerkmalen

Habgier und Hass als Motive eines Auftragsmords (Motivbündel)

Verdeckungsmord und niedrige Beweggründe
K und T begehen mehrere Straftaten gemeinsam. K droht dem T ständig damit, zur Polizei zu gehen, wenn T ihn nicht angemessen an der Beute beteiligt. Primär aus Angst vor einer Anzeige und zweitrangig aus Hass und Rache für die wiederholten Erpressungen bringt T den K um.

Habgier und Furcht vor Anzeige
T bricht in den „Tante-Emma-Laden“ der E ein und wird von E auf der Suche nach Stehlenswertem überrascht. Aus Furcht vor einer Anzeige, aber vor allem um seine Suche nach Geld fortsetzen zu können, tötet er die E mit Schlägen und Tritten.
Einschränkung des Heimtückemerkmals durch verwerflichen Vertrauensbruch?
Heimtücke - Verwerflicher Vertrauensbruch (1 StR 393/10)
Heimtückische Tötung im sozialen Motivkontext („Familientyrannen-Fall“)

Verdeckungsmord durch Unterlassen bei Gewalttat

Verdeckungsabsicht bei Angst vor außerstrafrechtlichen Konsequenzen

Tötung zur Ermöglichung eines Schwangerschaftsabbruchs – Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände

Straftat oder Ordnungswidrigkeit als Vortat der Verdeckungsabsicht?

Verdeckungsabsicht bei irriger Vorstellung einer Straftat

Tötung in Verdeckungsabsicht
T stiehlt dem O seinen Habersack. Damit der O den T später nicht bei der Polizei verpfeifen kann, tötet er ihn.

Dolus eventualis als Tötungsvorsatz bei Ermöglichungsabsicht

Ermöglichungsabsicht bei Tötung zur Ermöglichung einer Tat eines Dritten

Ermöglichungsabsicht – Tötung zur Ermöglichung einer weiteren Straftat

Tötung aus ausländerfeindlichen Beweggründen
Verdeckungsnahe Motive als niedriger Beweggrund (§ 211 Abs. 2 StGB)
Niedrige Beweggründe – Verärgerung über verweigerten Sex
Tötung aus niedrigen Beweggründen – Imponiergehabe bei ausländerfeindlicher Gruppendynamik

Niedrige Beweggründe – politisch motivierte Tötung
Niedrige Beweggründe – Trennungstötung aus Eifersucht
Niedrige Beweggründe – Besitzdenken aus Eifersucht
Habgier bei einem Motivbündel
Habgier – Vorteil durch rechtmäßigen Anspruch
Habgier – Entfallen von Unterhaltsverpflichtungen („Behaltegier“)
Habgier – Tötung zur Sicherung der Beute (Raubmord)
Habgier – Erlangung der Erbschaft
F und ihr Ehemann M befinden sich in einer schwierigen finanziellen Situation. F tötet ihre vermögenden Schwiegereltern, um den Erbfall zugunsten des Alleinerben M herbeizuführen.
Habgier als Mordmerkmal ohne Auszahlung der Belohnung
Habgier – Tötung aus Hass trotz Auftragsangebot

Habgier bei Auftragsmord gegen Zahlung von €50
Habgier bei Auftragsmord gegen Zahlung von €15.000

Tötung einer Begleitperson zum Zweck der sexuellen Befriedigung eines Dritten
Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs („Kannibale“)
Mitleidstötung
Patient O ist todkrank, aber noch bei Bewusstsein. Angesichts Os schwerer Leiden hat Krankenschwester T Mitleid. Um ihm weiteres Leiden und einen Todeskampf zu ersparen, verabreicht sie O tödliche Injektionen. Weder O selbst noch seine Angehörigen hatten T hierum gebeten.

Strafmilderung wegen außergewöhnlicher Umstände
Content Notes: Sexualisierte Gewalt, Suizidversuch Ts Onkel O vergewaltigt Ts Frau F. O brüstet sich gegenüber T mehrmals mit dieser Tat. T ist schwer gedemütigt. F versucht dreimal, sich das Leben zu nehmen. T geht mit einer Pistole in das Stammcafé des O und erschießt O beim Kartenspielen von hinten.
Wehrlosigkeit infolge Arglosigkeit („Fesselungs-Fall“)
Heimtückemord durch Ausnutzen der Arglosigkeit schutzbereiter Dritter
Heimtücke bei vierjährigem Kind
T und F haben ein Kind, den vierjährigen O. O ist normal entwickelt und kann als Vierjähriger Gefühle erkennen und äußern. T hat die hohen Kosten satt und entschließt sich, O zu töten. T setzt O mit Spielsachen in die Badewanne und ertränkt ihn.

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Verdeckte Tötung zur Durchführung des Sexualakts

Sexuelle Befriedigung an der Leiche – Nekrophilie als Mordmerkmal

Befriedigung des Geschlechtstriebs durch Tötung – Der Lustmörder
Heimtücke bei Kleinstkindern
Arglosigkeit bei Heimtückemord – Täter tritt dem Opfer in offen feindseliger Haltung entgegen
Arglosigkeit bei Nichtglauben an Todesdrohungen
Arglosigkeit des Opfers bei nicht abwehrbarem Angriff
Arglosigkeit bei ständiger Angst infolge vorangegangener Drohungen
Arglosigkeit bei vorangegangenen Drohungen
Arglosigkeit nach vorangegangener verbaler Auseinandersetzung
Arglosigkeit beim heimtückischen Töten eines schlafenden Opfers nach Drohung
Arglosigkeit beim heimtückischen Töten eines schlafenden Opfers ohne Vorwarnung
Steinwurf auf Autobahn – Gefährdung bei geringer Verkehrslage
Heimtückische Tötung – Grundfall
Mordmerkmal „aus Mordlust“ (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 1 StGB)
T wartet eines Abends in der Bahnhofsvorhalle in Freudenstadt auf ein Tötungsopfer. Es geht ihm ausschließlich darum, einen Menschen vom Leben zum Tode zu befördern. Er sieht die 21-jährige O und folgt ihr auf die Damentoilette. Dort erwürgt er sie.
Grausame Tötung durch Verhungernlassen eines Kleinkindes
Vorsatz bezüglich Grausamkeit – Bedeutung fehlender unbarmherziger Gesinnung
Grausames Töten durch Verursachung seelischer Qualen (§ 211 Abs. 2 StGB)
Grausame Tötung bei vorgelagertem Quälen mit Körperverletzungsvorsatz?
Protrahierte Tötung
T möchte O möglichst qualvoll zu Tode bringen. Zunächst würgt er O, um Todesangst zu erzeugen. Danach malträtiert er O über Stunden mit einer selbstgebauten "Todeslatte" voller Nägel. Zuletzt tötet er O mit einem gezielten Stich ins Herz.
Bewusstlosigkeit des Opfers zu Beginn der Verletzungshandlung
Gezielter Messerstich ins Herz
Radiologe R gerät mit seinem Kollegen O hinsichtlich der Finanzierung einer neuen Praxis in dauerhaften Streit. Er will O mit einem gezielten Messerstich ins Herz aus dem Weg räumen. O stirbt kurz nach dem Stich.
Grausame Tötung durch Verbrennen bei Bewusstsein
Grausame Tötung durch Folter vor dem Tod
Steinwurf auf Autobahn – Gefährdung bei dichter Verkehrslage
Mehrfachtötung durch Explosionsmittel – gemeingefährliche Mittel (§ 211 StGB)
Steinwurf auf einsamer Landstraße
T wirft Steine von einer Brücke auf eine Landstraße. T möchte damit gezielt das Auto des O treffen und diesen töten. Auf der Landstraße befinden sich weit und breit keine anderen Verkehrsteilnehmer. Von einem Stein am Kopf getroffen stirbt O.
Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln – vorsätzliche Geisterfahrt
Ein Pistolenschuss geht fehl
T schießt mit Tötungsabsicht aus zwei Meter Entfernung auf O, der sich in einer Gruppe von zehn Menschen aufhält. Er nimmt billigend in Kauf, dass Dritte verletzt werden. T hat nur Munition für einen Schuss. Die Gruppe bewegt sich. T trifft den S am Arm.
Detonieren einer Bombe unter Auto auf verlassenem Parkplatz
Bombenwurf in ein belebtes Lokal
Vergiften in der Gemeinschaftsküche – gezielte Gabe auf einzelnen Teller
Vergiften in der Gemeinschaftsküche – Verteilung in großem Topf
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