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Meineid – Aussagedelikte eines Zeugen (§ 154 StGB)
einfach
schwer
24. August 2026
7 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheT sagt als Zeuge wider besseres Wissen wahrheitswidrig aus, dass er mit dem Angeklagten A zum Tatzeitpunkt Eis essen war. Dies beschwört er auch vor Gericht.
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