Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Konkurrenzen
Zeuge T wird vor Gericht vernommen. T sagt falsch aus und wird an diese Aussage vereidigt.
Versuchsbeginn: Sprechen der Eidesformel
Der vor Gericht geladene Zeuge T sagt falsch aus. Im Anschluss soll er an seine Aussage vereidigt werden. T beginnt seine Schwurhand zu heben, als ihm Bedenken kommen und er den Eid abbricht.
§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Richter, der seinen Geschäftsbereich überschreitet)
T ist als Zeuge vor Gericht geladen. Dort sagt er falsch aus und beschwört dies. Der den Eid abnehmende Richter ist dazu nach seinem Geschäftsbereich allgemein unzuständig.
§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Referendar)
Zeuge T findet sich im Gericht ein und will dort zugunsten eines Kumpels falsch aussagen und dies auch beeidigen lassen. Vor dem Referendar spricht er die Eidesformel.
Vereidigung eines Eidesunmündigen
Der sehr groß gewachsene T, der zudem eine sehr dunkle Stimme hat, wird als Zeuge geladen und gibt an 18 Jahre alt zu sein. Tatsächlich ist T jedoch erst 14 Jahre alt. Schließlich wird T nach seiner falschen Aussage vereidigt.
§ 154 StGB: Täterkreis (Beschuldigter)
Beschuldigter T wird in seinem eigenen Strafprozess als Zeuge geladen. Er sagt falsch aus und beeidigt dies.
§ 154 StGB: Täterkreis
T übersetzt als vereidigter Dolmetscher vor Gericht bewusst falsch.
§ 154 StGB: Einführungsfall
T sagt als Zeuge wider besseren Wissens wahrheitswidrig aus, dass er mit dem Angeklagten A zum Tatzeitpunkt Eis essen war. Dies beschwört er auch vor Gericht.