Meineid, § 154 StGB: 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Meineid, § 154 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte

§ 154 StGB: Täterkreis (Beschuldigter)

Beschuldigter T wird in seinem eigenen Strafprozess als Zeuge geladen. Er sagt falsch aus und beeidigt dies.