Allgemeinbildung Recht
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Berechtigung des Jugendamtes zur Zurückweisung von Minderjährigen?
Berechtigung des Jugendamtes zur Zurückweisung von Minderjährigen?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 14-jährige Susanne bittet einen Mitarbeiter des Jugendamtes aufgrund "großer Probleme" mit ihren Eltern um Inobhutnahme. Dieser hat Grund, an Ihren Angaben zu zweifeln und schickt sie wieder nach Hause.
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Einordnung des Falls
Berechtigung des Jugendamtes zur Zurückweisung von Minderjährigen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Jugendamt muss Susanne in Obhut nehmen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet einen Minderjährigen in Obhut zu nehmen, wenn dieser darum bittet (§ 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII).
Genau, so ist das!
3. Für das Jugendamt muss objektiv eine Not- oder Konfliktlage erkennbar sein, damit es den Minderjährigen in Obhut nimmt.
Nein, das trifft nicht zu!
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