(Parkplatz)
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)(Allgemeinbildung Recht)
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
anonyme Aufnahme (+) (RdNr. 14)
anonyme Aufnahme (+) (RdNr. 14)
21. August 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (4.839 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein junges Mädchen (Sarah) steht vor der Tür des Notdienstes. Es wirkt hilfsbedürftig und verängstigt. Sie bitte darum, eine Nacht bleiben zu können, möchte aber weder ihren Namen, die Adresse ihrer Eltern, noch Gründe für ihren Wunsch nennen.
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