(Parkplatz)
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)(Allgemeinbildung Recht)
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
anonyme Aufnahme (+) (RdNr. 14)
4,7 ★ (4.845 mal geöffnet in Jurafuchs)
anonyme Aufnahme (+) (RdNr. 14)
7. April 2026
6 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein junges Mädchen (Sarah) steht vor der Tür des Notdienstes. Es wirkt hilfsbedürftig und verängstigt. Sie bitte darum, eine Nacht bleiben zu können, möchte aber weder ihren Namen, die Adresse ihrer Eltern, noch Gründe für ihren Wunsch nennen.
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