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Technische Einrichtung (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB) – Klärwerkspumpe
Sachverhalt
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Der Angestellte A ist völlig überarbeitet. Zusätzlich kriselt es in der Beziehung. Frustriert zündet er eines Abends seinen Firmen-PC im Büro an (Wert: €300). Der Bildschirm und das Gehäuse stehen in Flammen.