Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Rein sozialer Kontakt, der nicht ausreicht für das Entstehen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses
Rein sozialer Kontakt, der nicht ausreicht für das Entstehen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses
30. April 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G betritt das Geschäft des A, um sich dort während eines Regenschauers unterzustellen.
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Einordnung des Falls
Rein sozialer Kontakt, der nicht ausreicht für das Entstehen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen G und A ist ein rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis entstanden (§ 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwischen G und A ist ein Vertrag entstanden.
Nein!
Fundstellen
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