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Verbotene Eigenmacht durch polizeiliche Besitzentziehung (§ 858 Abs. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Ausschluss des Besitzschutzanspruchs nach Überschreiten der Jahresfrist (§ 861 Abs. 2 BGB)
D entwendet das E-Bike des E im Jahr 2017. 2019 entdeckt E bei einem Stadtbummel zufällig sein E-Bike, das D mit einem Fahrradschloss an einer Laterne abgeschlossen und gesichert hat. E knackt das Schloss und fährt auf dem E-Bike davon.
Ausschluss des Besitzschutzes bei eigenmächtiger Rücknahme durch den Eigentümer (§ 861 Abs. 2 BGB)
D entwendet das E-Bike des E und stellt es auf seinem Grundstück ab. E kann den Wohnort des D ausfindig machen und holt sich sein E-Bike vom Grundstück des D zurück.