Vertiefung Voraussetzungen der Eheschließung (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 16-jährige F und ihr 18-jähriger Adoptionsbruder M haben beschlossen, zu heiraten. Da Fs Eltern jedoch gegen die Eheschließung sind und auch der Standesbeamte die Mitwirkung verweigert, tricksen F und M den Standesbeamten aus, indem sie ihn unfreiwillig zu Zeugen ihrer Ehewillenserklärungen machen.
Einordnung des Falls
Vertiefung Voraussetzungen der Eheschließung (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund der Minderjährigkeit der F liegt eine unwirksame Eheschließung vor.
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. Aufgrund des Adoptionsverhältnisses ist aber keine wirksame Eheschließung zwischen M und F möglich.
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Nein, das trifft nicht zu!
3. Die nach § 1310 Abs. 2 BGB erforderliche Eheschließung vor dem Standesbeamten ist erfüllt.
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Nein!
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Juraluchs
1.10.2022, 16:34:43
Bezüglich des Vertiefungskästchens: Entgegen des Wortlauts des § 1310 I 3 Nr. 1 scheint es wohl anerkannt zu sein, dass die Kenntnis von allen möglichen Aufhebungsgründen zu einer Pflicht der Mitwirkungsverweigerung des Standesbeamten führt, sodass vorliegend M und F die Eheschließung nicht erreichen können würden. Nachzulesen bspw. im MüKo oder BeckOGK. Liebe Grüße