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Rohe Misshandlung von Schutzbefohlenen – Bedeutung der gefühllosen Gesinnung (§ 225 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Sachverhalt
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Pflegevater T würgt des Öfteren seinen behinderten Pflegesohn O. Dass O dabei sterben könnte, nimmt T billigend in Kauf. Zuletzt eskaliert es derart, dass O ins Koma fällt. Die Ärzte sind unsicher, ob O die Nacht überleben wird.