Mündliche Prüfung (1./2. Staatsexamen)
Strafrecht: Wichtige Normen & Prinzipien
Strafrecht Allgemeiner Teil
Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. § 231 StGB)
Schema: Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. § 231 StGB)
5. Januar 2026
10 Kommentare
4,6 ★ (44.077 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du ein Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. Schwere Folge bei Beteiligung an Schlägerei, § 231 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist kein Tatbestandsmerkmal. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Vorsatz des Täters nicht auf diese [z.B. schwere Folge (Tod oder schwere Verletzung) bei Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB] beziehen muss. Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist als Tatbestandsannex nach diesem zu prüfen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
15.12.2020, 10:22:55
Ein klarer Widerspruch: „Die
Objektive Strafbarkeitsbedingungist KEIN
Tatbestandsmerkmal“ vs. Einordnung bei Prüfungspunkt „
Tatbestand“...
Real Thomas Fischer Fake 🐳
15.12.2020, 14:52:35
Sehe ich genauso. Wenn man sie nicht hinter die
Schuldpacken möchte sondern als
Tatbestandsannex, dann muss man sie zumindest aus I. raushalten und als II. nehmen.
Eigentum verpflichtet 🏔️
7.1.2021, 17:53:26
Ihr habt Recht! Die
objektive Strafbarkeitsbedingungist nach hM als
Tatbestandsannex nach dem
Tatbestand, vor der Rechtswidrigkeit, als eigener Punkt zu prüfen. Haben wir entsprechend angepasst!
Moritz94
1.12.2025, 19:12:23
Bitte löscht Verbesserungsvorschläge, die (hier bereits vor Jahren) umgesetzt wurden!
Vulpes
7.1.2021, 16:24:58
Wäre es nicht präziser zu sagen:
Objektive Strafbarkeitsbedingungensind keine Bestandteile des OBJEKTIVEN
Tatbestands und müssen somit auch nicht vom
Vorsatzumfasst sein. Immoment liest es sich wie ein Widerspruch, denn wieso sollte man eine
objektive Strafbarkeitsbedingungdie nicht Teil des
Tatbestands ist im
Tatbestandprüfen?
Eigentum verpflichtet 🏔️
7.1.2021, 17:52:30
Ja, du hast Recht, Adrian. Die
objektive Strafbarkeitsbedingungist nach hM als
Tatbestandsannex nach dem
Tatbestand, vor der Rechtswidrigkeit, als eigener Punkt zu prüfen. Haben wir entsprechend angepasst!
