Wie prüfst Du ein Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. Schwere Folge bei Beteiligung an Schlägerei, § 231 StGB)?

  1. Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
    2. Subjektiver Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
  4. Objektive Bedingung der Strafbarkeit

    Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist KEIN Tatbestandsmerkmal. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Vorsatz des Täters nicht auf diese [z.B. schwere Folge (Tod oder schwere Verletzung) bei Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB] beziehen muss. Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist als Tatbestandsannex nach diesem zu prüfen.

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