4,6(46.501 mal geöffnet in Jurafuchs)

Schema: Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. § 231 StGB)

6. April 2026

12 Kommentare


Wie prüfst Du ein Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. Schwere Folge bei Beteiligung an Schlägerei, § 231 StGB)?

  1. Tatbestand

    1. Objektiver Tatbestand

    2. Subjektiver Tatbestand

  2. Objektive Bedingung der Strafbarkeit

    Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist kein Tatbestandsmerkmal. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Vorsatz des Täters nicht auf diese [z.B. schwere Folge (Tod oder schwere Verletzung) bei Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB] beziehen muss. Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist als Tatbestandsannex nach diesem zu prüfen.

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JX

Jxxx

23.3.2026, 09:43:52

Foxxy

Foxxy

23.3.2026, 09:44:38

Die

objektive Bedingung der Strafbarkeit

ist eine vom Gesetz zusätzlich geforderte äußere Tatsache, die die Strafbarkeit auslöst, ohne Tatbestandsmerkmal zu sein (Tatbestandsannex). Dein

Vorsatz

muss sie nicht umfassen. Prüfungsschema bei Delikten mit oBdS (z.B. § 231 StGB): 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand b)

subjektiver Tatbestand

(

Vorsatz

nur bzgl. der Tatumstände) 2.

objektive Bedingung der Strafbarkeit

3. Rechtswidrigkeit 4. Schuld Beispiel § 231 StGB: - Tatbestand: Beteiligung an einer Schlägerei oder einem

Angriff

mehrerer;

Vorsatz

nur hierauf. - Objektive Bedingung: Tod oder schwere Körperverletzung infolge der Schlägerei/ des

Angriff

s; keine individuelle Verursachung oder

Vorsatz

hierzu erforderlich. Fehlt die objektive Bedingung, entfällt die Strafbarkeit; eine Versuchsstrafbarkeit ist hier regelmäßig nicht vorgesehen.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen