Öffentliches Recht

Baurecht: Bauplanungsrecht

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)

Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)

Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)


In manchen Baugebieten der BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter „Anlagen für soziale Zwecke“ (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)?

Anlagen für soziale Zwecke sind selbständige Hauptanlagen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind.

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