Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB): 6 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 2 beliebtesten Definitionen zum Thema Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)

Diese Definitionen zum Thema Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)

In manchen Baugebieten der BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter „Anlagen für soziale Zwecke“ (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)?

Nebenanlagen, untergeordnete (§ 14 Abs. 1 BauNVO)

Was versteht man unter „untergeordneten Nebenanlagen“ (§ 14 Abs. 1 BauNVO)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)

Diese Definitionen zum Thema Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Nebenanlagen, untergeordnete (§ 14 Abs. 1 BauNVO)

Was versteht man unter „untergeordneten Nebenanlagen“ (§ 14 Abs. 1 BauNVO)?

Vergnügungsstätte (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

In einigen Baugebieten der BauNVO sind Vergnügungsstätten zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter einer „Vergnügungsstätte“ (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)

In manchen Baugebieten der BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter „Anlagen für soziale Zwecke“ (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)?

Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

In vielen Baugebieten sind Gewerbebetriebe zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff des Gewerbebetriebs (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Anlage/Betrieb, die/der Versorgung des Gebiets dient (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO)

In Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten sind Läden bzw. bestimmte Betriebe zulässig, die der „Versorgung des jeweiligen Gebiets“ dienen (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Was versteht man darunter?

Wohngebäude (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)

In vielen Baugebieten der BauNVO sind Wohngebäude zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff „Wohngebäude“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)?