Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)

Wohngebäude (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)

In vielen Baugebieten der BauNVO sind Wohngebäude zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff „Wohngebäude“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)?

Anlage/Betrieb, die/der Versorgung des Gebiets dient (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO)

In Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten sind Läden bzw. bestimmte Betriebe zulässig, die der „Versorgung des jeweiligen Gebiets“ dienen (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Was versteht man darunter?

Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

In vielen Baugebieten sind Gewerbebetriebe zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff des Gewerbebetriebs (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)

In manchen Baugebieten der BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter „Anlagen für soziale Zwecke“ (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)?

Vergnügungsstätte (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

In einigen Baugebieten der BauNVO sind Vergnügungsstätten zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter einer „Vergnügungsstätte“ (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Nebenanlagen, untergeordnete (§ 14 Abs. 1 BauNVO)

Was versteht man unter „untergeordneten Nebenanlagen“ (§ 14 Abs. 1 BauNVO)?

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