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Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Verlust eines wichtigen Gliedes trotz Prothese (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T geht mitten in der Limburger Altstadt mit einer Axt und einem Beil auf die O los. Dabei trennt er ihr rechtes Bein ab. O erhält später eine Beinprothese. Damit sieht man ihr beim Gehen das Handicap gar nicht mehr an. Sie kann damit auch mit einem Fahrrad oder mit Inlineskates fahren.
Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers: Ohr (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Bei einer Prügelei zwischen T und O ergreift T ein Messer und schneidet O die Ohren ab. O wird infolgedessen taub.