Schulung für Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsrecht I
Betriebsvereinbarungen und Regelungsabrede
Verhältnis Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
Verhältnis Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die E-Auto AG (E) ist Mitglied des Metallarbeitgeberverbands Saarland (M). Der Arbeitszeittarifvertrag zwischen M und der IG Metall verbietet Samstagsarbeit. M kündigte den Tarifvertrag wirksam zum 31.12. E möchte nun im neuen Jahr mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung schließen, die Samstagsarbeit in Ausnahmefällen zulässt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhältnis Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt werden, unterliegen grundsätzlich dem Tarifvorbehalt und können nicht mehr durch Betriebsvereinbarung geregelt wrden (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Tarifvorbehalt entfällt vorliegend bereits deshalb, weil der Arbeitgeberverband den Tarifvertrag gekündigt hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Tarifvorbehalt gilt nach der Rechtsprechung aber ausnahmsweise nicht in sozialen Angelegenheiten, die der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Lage der Arbeitszeit ist eine mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheit. Kann E mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung schließen, in der die Samstagsarbeit geregelt wird?
Ja!
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