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Umgestaltung der Strafklage – Grenzen des prozessualen Tatbegriffs (§§ 155, 264 StPO)
Sachverhalt
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Voraussetzungen und Funktion der Nachtragsanklage (§ 266 StPO)
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Umfang der Rechtskraft und Möglichkeit der Ergänzungsklage nach Tod des Opfers
T will den Liebhaber seiner Freundin, den O, umbringen. Er überfährt ihn deshalb mit seinem Auto. Als O schon sechs Monate im Koma liegt, wird T wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Alle Beteiligten verzichten sofort nach Urteilsverkündung auf ihre Rechtsmittel. Einen Tag nach der Urteilsverkündung stirbt O.