Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)
Diesen Fall lösen 87,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V beliefert K regelmäßig mit Büchern. Für das Weihnachtsgeschäft bestellt K im Oktober Bücher, lieferbar zum 15.11. Am vereinbarten Liefertermin weigert sich V, die Bücher zu liefern. Sie verweist darauf, dass K ihr noch für die im Juli gelieferten Bücher den Kaufpreis schulde.
Einordnung des Falls
Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat K einen Anspruch auf Lieferung der Bücher (§ 433 Abs. 1 BGB)?
Genau, so ist das!
2. Ist Ks Anspruch auf Lieferung durchsetzbar, wenn V ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 Abs. 1 BGB zusteht?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist V nach § 320 Abs. 1 S. 1 BGB berechtigt, die Lieferung zu verweigern, weil K ihr aus einem früheren Vertrrag noch Geld schuldet?
Nein!
4. Kommt neben § 320 Abs. 1 BGB noch ein anderes Zurückbehaltungsrecht in Betracht?
Genau, so ist das!
5. Stehen V und K wechselseitige Ansprüche zu?
Ja, in der Tat!
6. Beruhen die Ansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis (Konnexität)?
Ja!
7. Ist Vs Gegenanspruch auf Bezahlung der bereits gelieferten Bücher fällig?
Genau, so ist das!
8. Ist das Zurückbehaltungsrecht vorliegend ausgeschlossen?
Nein, das trifft nicht zu!
9. Wirkt das Zurückbehaltungsrecht automatisch, wenn V einen wechselseitigen, konnexen und fälligen Anspruch hat?
Nein!
Jurafuchs kostenlos testen
Vanessa Pio
19.6.2023, 13:16:26
Euch ist beim "und" ein kleiner Rechtschreibfehler unterlaufen:)
Lena J
26.7.2023, 16:49:57
Merksatz: „Über Einreden muss man reden.“
![Paulah](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ihwwpdflqbaactumwyzyt.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Paulah
10.7.2024, 15:22:14
Bei Frage 3 steht ein Vertrrag In der Antwort ist von einer synnallagmatische [n] Verpflichtung die Rede In der Antwort zu Frage 6 steht: Darüber hinaus soll aber auch ein enger tatsächlicher und w i r t s c h a f t l i c h e n Zusammenhang genügen. Im Hinweis am Ende fehlt das "kommen": Hat der Schuldner sein Leistungsverweigerungsrecht noch nicht geltend gemacht, so muss man in der Klausur deshalb zu dem Ergebnis, dass die Forderung des Gläubigers (noch) durchsetzbar ist. Da mich hier vermutlich schon jeder für einen Korinthenkacker hält, weil ich immer die Rechtschreibfehler korrigiere, wollte ich auch gerne mal kundtun, warum mir das häufig auffällt, obwohl man Sätze wie den folgenden eigentlich problemlos lesen kann, weil das Gehirn automatisch korrigiert: Afugrnud enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und Izete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und man knan es torztedm onhe Porbelme Iseen. Ich lasse mir Texte häufig vorlesen, weil ich generell viel korrigiere (Hausarbeiten, Masterarbeiten, Doktorarbeiten). Es ist also quasi eine Berufskrankheit. Aber ich finde, Jurafuchs ist so gut, dass man auch solche Sachen ruhig verbessern kann, um es noch perfekter zu machen. Beim Vorlesen lassen durch ein Programm wird man dann stutzig, weil das Programm genau das vorliest, was da steht und nicht, wie das Gehirn, automatisch korrigiert. Ich kann die Vorlesefunktion auch so empfehlen: Man muss den Text viel konzentrierter lesen, weil das Vorleseprogramm, wenn man es nicht zu schnell einstellt, dazu zwingt, langsamer zu lesen, als man es normalerweise macht - und dabei das eine oder andere schlichtweg überliest. Das ist auch eine meiner Lernmethoden.
![Foxxy](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__zeujmzjrfgolgnfyradzt.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Foxxy
20.7.2024, 13:04:55
Hallo, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team