Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Zurückbehaltungsrechte

Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)

Grundfall: Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB)

9. Dezember 2025

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V beliefert K regelmäßig mit Büchern. Für das Weihnachtsgeschäft bestellt K im Oktober Bücher, lieferbar zum 15.11. Am vereinbarten Liefertermin weigert sich V, die Bücher zu liefern. Sie verweist darauf, dass K ihr noch für die im Juli gelieferten Bücher den Kaufpreis schulde.

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