Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB
17. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaufmann A ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt und hat gegen Kauffrau B eine Forderung aus einem Reparaturauftrag in Höhe von €10.000. B überlässt A ihren Transporter, den A verkaufen soll. B überlegt es sich jedoch anders und verlangt den Transporter am nächsten Tag wieder heraus. A verweigert die Herausgabe.
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