Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Vergiftung des Onkels)

Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Vergiftung des Onkels)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte umgehend seinen Erbonkel E beerben. Um das zu erreichen, muss er den Erbfall auslösen. Dazu vergiftet er das Essen des E. T ist nicht sicher, dass die Vergiftung tödlich enden wird, hält dies aber für möglich. E stirbt.

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Einordnung des Falls

Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Vergiftung des Onkels)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat hinsichtlich der Tötung (§ 212 Abs. 1 StGB) des E mit Absicht (dolus directus 1. Grades) gehandelt.

Genau, so ist das!

Der Täter handelt mit Absicht, wenn es ihm gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen (zielgerichteter Erfolgswille). Der Erfolg muss nicht das Endziel sein. Es genügt, dass der Täter ihn als Zwischenziel erreichen will, weil er ihm auf dem Weg zum Endziel weiterhilft. Für das Wissenselement genügt, dass der Täter sich die Tatbestandsverwirklichung als möglich vorstellt.T kommt es primär auf das Erbe an. T will den Tod des E, um den notwendigen Erbfall auszulösen (Zwischenziel). Dabei hält er es für möglich, dies mit dem Gift erreichen zu können.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CH

Christoph

20.11.2023, 11:58:25

Mir ist es klar, dass es eine AT Aufgabe ist, daher Totschlag. Es klingt aber nach einem Paradebeispiel für Mord. Ich bin erst Anfänger. Liege ich falsch? LG

LELEE

Leo Lee

26.11.2023, 10:14:08

Hallo Christoph, du hast völlig Recht! Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für Mord aufgrund des Erbfalls und der sich daraus ergebenden

Habgier

. Wir haben hier jedoch erstmal – wie du zutreffend erwähnst – aus „AT-Gründen“ und zusätzlich, weil nach h.L. (deren Befolgung später bei Mord vs. Totschlag empfehlenswerter ist) der Mord eine Qualifikation zum Totschlag darstellt (und man ohnehin den Totschlag auch bei einem Mord mitprüfen muss), uns hier zunächst nur auf den Totschlag konzentriert. Jedoch hast du völlig Recht :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

CH

Christoph

28.11.2023, 09:59:01

Vielen Dank!


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