Zivilrecht
Werkrecht
Pflichten von Unternehmer und Besteller
Pflichten des Bestellers: Vergütungspflicht, Stundenlohn
Pflichten des Bestellers: Vergütungspflicht, Stundenlohn
25. Januar 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B bestellt bei der Pizzeria des U für seine Betriebsfeier 100 Pizzen zum Abholen. Es wird ein Stundenlohn von €100 vereinbart. U bäckt jede Pizza einzeln im großen Ofen und braucht besonders viel Zeit, denn Pizzen bräuchten nun mal „Liebe“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Pflichten des Bestellers: Vergütungspflicht, Stundenlohn
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da ein Stundenlohn vereinbart wurde, ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB) ausgeschlossen. Es liegt ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) vor.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. B ist zunächst verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen (§ 631 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. B kann von U Schadensersatz insoweit verlangen, als er deutlich länger als nach den Umständen nötig für die Herstellung gebraucht hat (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
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