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Pflichten des Bestellers: 2. Abnahmepflicht, Grundfall
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Pflichten des Bestellers: 3. Werkunternehmerpfandrecht
Student B ist knapp bei Kasse. Als ihm sein Handy runterfällt, lässt er es im Laden der U reparieren. B ist pleite und kann nicht zahlen. Er holt deshalb das Handy schon gar nicht ab.

Pflichten des Bestellers: 4. Mitwirkungsobliegenheit
Die adelige B möchte sich von Künstlerin U ein Ölporträt anfertigen lassen. Sie machen einen Termin im Atelier aus. U träumt davon, sich mit dem Porträt im Schloss der B verewigen zu können. Vor dem Termin bekommt B einen Hautausschlag. U wartet vergebens, B taucht nicht auf.