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Übereignung ohne Übergabe durch Abtretung des Herausgabeanspruchs (§§ 929 S. 1, 931 BGB)
einfach
schwer82 % lösen richtig
23. August 2026
72 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheDieb D stiehlt den PKW des E. Versicherung V verlangt von E im Gegenzug für die Schadensregulierung die Übertragung des Eigentums an dem PKW. E und V einigen sich über den Eigentumsübergang.
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