Voraussetzungen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)
Was setzt die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) voraus?
Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt (1) eine gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen sowie (2) einen Entschluss zur gemeinsamen, arbeitsteilig auf vergleichbarer Augenhöhe begangenen Tat voraus.