Voraussetzungen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)


Was setzt die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) voraus?

Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt (1) eine gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen sowie (2) einen Entschluss zur gemeinsamen, arbeitsteilig auf vergleichbarer Augenhöhe begangenen Tat voraus.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024