Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Vorbereitungshandlungen 3


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

T möchte das Fahrrad von O klauen. Dafür fertigt er einen Schlüssel für das Fahrradschloss an, damit er das Schloss unauffällig öffnen und mit dem Rad wegfahren kann.

Einordnung des Falls

Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Vorbereitungshandlungen 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch eines Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) ist strafbar.

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Ja, in der Tat!

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (§ 23 Abs. 1 StGB). Die Strafbarkeit des versuchten Diebstahls wird ausdrücklich bestimmt (§ 242 Abs. 2 StGB).

2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Diebstahls.

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Ja!

Tatentschluss ist der subjektive Tatbestand des Versuchs. Er umfasst den auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz sowie sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale. Der Täter hat Tatentschluss, wenn er endgültig entschlossen ist, den Deliktstatbestand zu verwirklichen. Dabei wird zur bloßen Tatgeneigtheit abgegrenzt. T ist fest entschlossen das Rad von O zu stehlen.

3. T hat „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Das objektive Tatbestandselement des Versuchs liegt im unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (§ 22 StGB). Das unmittelbare Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle des „Jetzt-geht-es-los“ überschreitet und objektiv – unter Zugrundelegung seiner Vorstellung – Handlungen vornimmt, die bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Die Tatausführung liegt noch in der Zukunft und steht weder im unmittelbaren räumlichen noch zeitlichen Zusammenhang mit dem Herstellen des Schlüssels. Das Herstellen ist eine Vorbereitungshandlung.

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