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Tatbezogene Mordmerkmale – Beihilfe mit Wissen um Heimtücke
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Tatbezogene Mordmerkmale – Beihilfe ohne Wissen um Heimtücke
T erschießt die nichtsahnende O, während diese schläft, mit einer Pistole. Die Pistole hat B ihm besorgt. Er wusste zwar, dass mit der Pistole die O erschossen werden sollte. Dass T die O im Schlaf erschießen wollte, war B nicht bekannt.

Habgier als täterbezogenes Mordmerkmal bei Täter und Teilnehmer
T tötet die O, weil ihm M, der Ehemann der O, dafür €25.000 zahlt. M möchte auf diesem Weg an das Erbe schneller herankommen.