Allgemeinbildung Recht

Rechtsstaat und Demokratie

Staatsorganisation

Föderaler Staat: Verhältnis Bund und Länder

Föderaler Staat: Verhältnis Bund und Länder

24. November 2024

4,3(56.277 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Wegen des ungleichen Bildungsniveaus unter Schülern entbrennt in Deutschland eine Diskussion über einheitliche Standards an Schulen. Die Bundesregierung will Lehrpläne, Klassengrößen und Bezahlung der Lehrer bundesweit vereinheitlichen. Die Bundesländer sind empört.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Föderaler Staat: Verhältnis Bund und Länder

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. In Deutschland hat der Bundesgesetzgeber eine umfassende Kompetenz zur Regelung aller Fragen, die das Leben der Bundesbürger betreffen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Bundesstaat verfasst (Art. 20 Abs. 1 GG). In diesem sind sowohl die Bundesländer als auch der Bund souveräne Staaten. Das Zusammenspiel zwischen den 16 Bundesländern und dem Bund wird durch das Grundgesetz näher ausgestaltet. Dabei werden die Zuständigkeiten und Aufgaben der beiden Ebenen Bund und Land näher bestimmt und voneinander abgegrenzt. Im Grundsatz ist die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben Sache der Länder (Art. 30, 70 Abs. 1 GG). Demgegenüber hat der Bund das Sagen, soweit das Grundgesetz dies bestimmt.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Welche Kompetenzen den Ländern und welche dem Bund bei der Gesetzgebung zugewiesen sind, legt das Grundgesetz fest.

Ja, in der Tat!

Auch die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern, soweit das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz nicht ausdrücklich dem Bund zuweist (Art. 70 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz weist dem Bund ausschließliche (Art. 71, 73 GG) und konkurrierende (Art. 72, 74 GG) Kompetenzen zu. Diese Vorschriften listen katalogartig die Bereiche auf, bei denen die jeweilige Kompetenz gilt (sog. Kompetenztitel). Damit der Bund also ein Gesetz erlassen darf, muss für den zu regelnden Bereich zunächst ein Kompetenztitel gefunden werden; findet sich dieser nicht, verbleibt die Kompetenz bei den Ländern. Der Bund darf dann in diesem Bereich nicht gesetzgeberisch tätig werden.

3. Die Bundesregierung kann zur Vereinheitlichung bestimmter Regelungsbereiche und zur Herstellung einheitlicher Standards Kompetenzen der Länder einseitig an sich ziehen.

Nein!

In Deutschland konkurrieren verschiedene Hoheitsträger - Bund, Länder und auch die Kommunen - um die Ausübung hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse. Die Kompetenz, die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Hoheitsträgern zu verändern (sog. Kompetenz-Kompetenz), weist das Grundgesetz dem Bund zu. Der Bund hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich selbst gegenüber den Ländern weitere Kompetenzen einzuräumen. Dies geht aber nur per Verfassungsänderung. Dieser müssen Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen (Art. 79 Abs. 2 GG). Der Bundesrat setzt sich aus Vertretern der Länder zusammen. Somit müssen die Länder einer Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundes im Ergebnis zustimmen.

4. Der Bereich Bildung einschließlich der Organisation schulischer Bildung ist eine Kompetenz der Länder.

Genau, so ist das!

Für den Bereich des schulischen Bildungswesens findet sich im Grundgesetz kein Kompetenztitel, der die Gesetzgebungskompetenz hierfür dem Bund zuweist. Der Bund verfügt lediglich in einigen Teilbereichen des Bildungswesens über grundgesetzlich abgesicherte Kompetenzen, z.B. bei der außerschulischen beruflichen Bildung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). Somit verbleiben die Kompetenzen auf diesem Bereich bei den Ländern (Art. 30, 70 GG).

5. Der Bundesgesetzgeber kann die Rahmenbedingungen der schulischen Bildung bundesweit vereinheitlichen.

Nein, das trifft nicht zu!

Da die Länder die Kompetenz für den Bereich Bildung und die Organisation schulischer Bildung haben, kann der Bund die von ihm beabsichtigte Vereinheitlichung der Lehrpläne, Klassengrößen und Bezahlung der Lehrer nicht umsetzen. Es fehlt ihm am Kompetenztitel. Für eine solche Vereinheitlichung wäre eine Verfassungsänderung erforderlich. Auch hier bedarf es der Mitwirkung der Länder, da eine Verfassungsänderung nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat, der sich aus den Ländervertretern zusammensetzt, eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

L.A.F 396

L.A.F 396

4.3.2020, 17:27:34

War doch ziemlich leicht

JEAN

Jean-Pierre

10.4.2020, 12:45:33

In Art 74 I Nr 11 GG finde ich nichts zur Bildung.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

16.7.2020, 14:25:00

Hallo Jean-Pierre, es geht da um die außerschulische Bildung also um Berufsausbildung. Das gehört zum Recht der Wirtschaft dazu.

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

26.11.2020, 09:19:02

„Handwerk“ m. E. auch...

GEL

gelöscht

12.5.2020, 14:36:47

Was bedeutet einseitig an sich ziehen?

Der BGBoss

Der BGBoss

12.5.2020, 23:47:07

Einseitig an sich ziehen, beschreibt hier den theoretischen Vorgang, dass der Bund ohne Einbeziehung der Länder den betreffenden Sektor, hier Bildung, unilateral zur Bundeskompetenz macht.

KAK

Kalle Körner

16.7.2020, 23:21:15

Top bereite mich auf den 34 a Schein vor! Und ich muss sagen es ist eine klasse App !

NHofmann

NHofmann

9.8.2020, 06:59:53

Den Schein habe ich auch schon gemacht und kann Dir daher sehr die Youtube Videos von Kai Deliomini empfehlen. Damit habe ich mich auf die IHK Prüfung vorbereitet und 3 Monate später die Prüfung im ersten Durchgang bestanden. Viel Erfolg 👍🏼

DAN

Daniel

29.3.2021, 17:52:27

Die letzte Frage bzw. Antwort verstehe ich nicht. Eine Verfassungsänderung kann ja durch den Bundesgesetzgeber vorgenommen werden?

VIC

Victor

10.5.2021, 20:35:05

Nein. Zumindest nicht allein. Um eine Verfassungsänderung zu erreichen, müssen kurz gesagt auch die Länder über den Bundesrat mitwirken. Somit stimmt die Antwort schon, auch wenn sie vielleicht knapp formuliert ist.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.11.2021, 10:48:25

Vielen Dank euch beiden. Wir haben den letzten Hinweis nun noch ergänzt um deutlich zu machen, warum auch eine Verfassungsänderung nicht alleine durch den Bundesgesetzgeber, also den Bundestag, erfolgen kann. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DAN

Daniel

5.11.2021, 20:26:15

Das überzeugt mich nicht, denn auch wenn der Bundesrat aus Ländervertretern zusammengesetzt ist, ist er doch u.a. neben dem Bundestag Bundesgesetzgeber, und even kein Landesgesetzgeber. In meinem Verständnis ist der Bundestag zwar der einflussreichste, aber nicht alleiniger Bundesgesetzgeber?

GEL

gelöscht

5.1.2022, 18:54:06

Hh


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen