Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
(Parkplatz) > Rechtsstaat und Demokratie (Allgemeinbildung Recht)
Wahlrechtsausschluss von Vollbetreuten und schuldunfähig untergebrachten Straftätern nach § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F. – Wahlrecht nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
A hat einen Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten. B ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Beide waren deshalb von der letzten Bundestagswahl ausgeschlossen (§ 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F.). Sie halten dies für verfassungswidrig.
Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
Aufgrund von Erkenntnissen über Verbindungen der NPD zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) stellt der Bundesrat 2013 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und gegen sie ein Parteiverbot auszusprechen.
Bundesverfassungsgericht
Bürger B hat gestern einen Strafzettel bekommen und sieht sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt. Dagegen will er sich sofort vor dem Bundesverfassungsgericht wehren.
Aufgaben / Kompetenzen des Bundesrates
Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Zulassung von E-Scootern auf deutschen Straßen. Der Bundesrat verweigert seine Zustimmung, da die Interessen der Bundesländer dadurch beeinträchtigt werden. Der Bundestag fragt sich, ob das Gesetz trotzdem zustande kommen kann.
Chancengleichheit der Parteien beim Wahl-O-Mat
Der Wahl-O-Mat dient als Entscheidungshilfe für die anstehende Europawahl. Dessen Mechanismus setzt voraus, dass Nutzer selbst maximal 8 (von 41) Parteien auswählen, mit denen sie ihre politischen Ansichten abgleichen wollen. Die neu gegründete V-Partei hält das für unfair.
Aktives Kommunalwahlrecht für Minderjährige
In der Stadt H im Bundesland L fanden kürzlich Kommunalwahlen statt, an der auch Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet hatten, teilnehmen durften. Bürger B ist der Meinung, nur Volljährige dürften wählen.
Licht aus – Neutralität von Amtsträgen („Dügida“)
Oberbürgermeister O lässt zu einer Versammlung der islamfeindlichen „Dügida“-Bewegung die Beleuchtung städtischer Gebäude ausschalten. Auf Os amtlicher Website ruft O zur Nachahmung auf sowie dazu, sich der Gegendemo „Demokratie und Vielfalt“ anzuschließen. Versammlungsleiterin D klagt.
Aufgaben des Bundespräsidenten
Der Bundestag beschließt eine Ausweitung der Ausbildungsbeihilfen. Das entsprechende Gesetz wird Bundespräsidentin P vorgelegt, die jedoch - wie bereits zuvor angekündigt - die Ausfertigung des Gesetzes verweigert, weil sie Ausbildungsbeihilfen nicht für sinnvoll hält.
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
Bundeskanzler K ist verärgert: In seinen Augen debattiert der Bundestag viel zu lange komplizierte Fachgesetze, anstatt die von ihm geliebten Prestigeprojekte zu beschließen. Da K zudem in Meinungsumfragen gut dasteht, will er Neuwahlen.
Föderaler Staat: Verhältnis Bund und Länder
Wegen des ungleichen Bildungsniveaus unter Schülern entbrennt in Deutschland eine Diskussion über einheitliche Standards an Schulen. Die Bundesregierung will Lehrpläne, Klassengrößen und Bezahlung der Lehrer bundesweit vereinheitlichen. Die Bundesländer sind empört.