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Übliche Beschaffenheit bei Gebrauchtwagen mit Unfallschaden (§ 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2a BGB)

Neues Kaufrecht 2022
einfach
schwer64 % lösen richtig
23. August 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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K kauft von KFZ-Händler V einen Gebrauchtwagen für €24.990. Im Bestellformular steht: „Unfallschäden lt. Vorbesitzer Nein“. Als K das Auto weiterverkaufen will, kommt heraus, dass es einen reparierten, erheblichen Unfallschaden (eingebeulte Heckklappe) erlitten hatte.

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