Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, § 650 BGB
3. November 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B liebt seinen neuen Garten fast so sehr wie sein Aussehen. Eine Statue von ihm soll diesen vollenden. Der begnadete Bildhauer U verspricht eine solche für €5.000 anzufertigen und zu liefern. B steht in U’s Atelier tagelang Modell.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, § 650 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem B und U vereinbart haben, dass U eine Statue von B für €5.000 herstellt und liefert, haben B und U einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) abgeschlossen.
Nein!
2. Indem B und U vereinbart haben, dass U eine Statue von B für €5.000 herstellt und liefert, haben B und U einen Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB) abgeschlossen, auf den Kaufrecht Anwendung findet.
Genau, so ist das!
3. Auf den Vertrag zwischen U und B findet grundsätzlich Kaufrecht Anwendung.
Ja, in der Tat!
4. Die Anwendung des Kaufrechts auf den Vertrag zwischen U und B wird durch Werkvertragsrecht ergänzt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
WillezurGerechtigkeit
17.6.2021, 18:35:04
Sehr gelungene, weil witzige Illustration :)
Lukas_Mengestu
18.6.2021, 00:18:03
Besten Dank :D das geben wir gerne an unseren Illustrator weiter!
juramaus3000
19.9.2023, 16:42:49
Ich frage mich, wieso hier nicht nur Werkrecht Anwendung findet, weil der Schwerpunkt der Leistung m.E. auf dem schöpferisch-künstlerischen Aspekt liegt und damit über die reine Herstellung hinausgeht?
Nora Mommsen
26.9.2023, 16:13:38
Hallo juramaus3000, das liegt daran, dass es sich um einen
Werklieferungsvertraghandelt und keinen reinen Werkvertrag. Bei diesem sieht die gesetzliche Regelung des
§ 650 BGBes vor, das primär
KaufrechtAnwendung findet und nur vereinzelt durch Werkvertragsrecht ergänzt wird. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
aylin.
22.12.2023, 01:10:20
Zwar stellt die Herstellung die Hauptleistung dar, aber der Schuldner muss die Sache auch an den Gläubiger übereignen. Die Übereignung stellt eine Pflicht aus dem Kaufvertrag dar. Durch den Rückgriff auf das
Kaufrechtwird diese Pflicht abgesichert. Insbesondere, da der Schuldner - auch als Hersteller - gesetzlich das Eigentum an der Statur erwirbt. Somit ist Sinn und Zweck des 650 die Übereignung der hergestellten Sache, sodass der Schuldner nicht Eigentümer wird. Ich hoffe ich konnte es verständlich ausdrücken 😅
Ianni
8.12.2024, 16:14:34
Ich finde auch, dass der Schwerpunkt gerade bei einer Statue auf der Herstellung, und nicht auf der Übereignung liegt.
Sahara 77
28.5.2025, 21:37:31
Hallo, mich erschließt sich nicht ganz, warum hier ein
Werklieferungsvertragund bei dem Fall mit angepasstem Kurventreppenlift ein Werkvertrag angenommen wird? Also worin liegt der entscheidende Unterschied?
@Malina3003
18.10.2025, 14:10:46
Ich hatte den Fall im ersten Examen (2022) und das liegt daran, dass im Vertrag eindeutig die Herstellung des Treppenlifts als das den Vertrag prägendes Element geschuldet war. Hier im Sachverhalt sind keine weiteren Details zur Ausgestaltung des Vertrages ersichtlich.
