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Wegnahme bei größeren, leicht transportierbaren Sachen im Supermarkt (Enklaventheorie)
Sachverhalt
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Wegnahme schwer transportierbarer Gegenstände – Enklaventheorie
T bricht am frühen Morgen in der Gärtnerei des O ein. Er verlädt einen Steingut-Topf in den Anhänger seines außerhalb des Gärtnereigeländes stehenden, abfahrbereiten Mofas und geht dann nochmal in die Gärtnerei, um nach weiterer Beute zu suchen. In diesem Moment kommt L vorbei, der das geöffnete Tor und den Topf auf dem Mofa-Anhänger sieht und einen Diebstahl vermutet. Er informiert die Polizei.

Gewahrsamsbruch beim Abgrasen einer Wiese durch eine Schafherde
Schäfer S lässt ohne Einwilligung des Grundstückseigentümers G dessen Wiese durch eine circa 600 Tiere umfassende Schafherde abweiden. Die Schafe fressen das auf der Wiese wachsende Gras auf. G besucht zu diesem Zeitpunkt eine Landmaschinenmesse im Nachbarort.