Diebstahl (§ 242 StGB): 65 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 65 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Zeignungsabsicht und Bedingungen 2

T steckt beim Bekannten B heimlich Bs Portemonnaie ein. Bei der Wegnahme macht er die Rückgabe gedanklich davon abhängig, wie viel Geld enthalten ist. Sind es weniger als €50, möchte er es durch Werfen in Bs Briefkasten zurückgeben. Sind es mehr als €50, möchte er es behalten.

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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Täter hat keinen Anspruch auf die Sache

D bricht in Zueignungsabsicht den Gewahrsam des E an dessen Smartphone. D weiß, dass ihm kein Aneignungsrecht und kein fälliger schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung des Smartphones zusteht.

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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Dateien von Festplatte | Sicherung von Beweismaterial

A nimmt das Handy des B weg um auf dem Gerät Beweisfotos dafür zu suchen, dass B ein Verhältnis zu A's Schwester hat. Danach gibt er das Handy – wie von Anfang an geplant – an B zurück.

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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Mitgewahrsam | über-/untergeordnet

Die Angestellte A nimmt nach Feierabend eigenmächtig Waren aus dem Regal, packt sie in ihren Rucksack und fährt nach Hause. Der ebenfalls anwesende Ladeninhaber merkt dies nicht.