Diebstahl (§ 242 StGB): 65 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 65 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Täter hat keinen Anspruch auf die Sache

D bricht in Zueignungsabsicht den Gewahrsam des E an dessen Smartphone. D weiß, dass ihm kein Aneignungsrecht und kein fälliger schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung des Smartphones zusteht.

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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Dateien von Festplatte | Löschen von Fotos auf Handy

A hat auf seinem Handy aus Sicht der T kompromittierende Bilder gespeichert. T nimmt das Handy durch Gewahrsamsbruch an sich um die entsprechenden Bilddateien zu löschen. Dass sie das Mobiltelefon über den Löschvorgang hinaus in ihr Vermögen einverleiben wollte, kann ihr nicht nachgewiesen werden.

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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Objekt der Zueignung | Sparbuch - Fall

T entnimmt das Sparbuch seiner Großmutter O aus deren Schreibtisch und hebt damit 200€ bei der öffentlichen Sparkasse ab. Anschließend legt T das Sparbuch - wie von Anfang an geplant - in einem unbeobachteten Moment zurück.