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Bereicherung durch Schenkung – Verminderung der Passiva bei Schulderlass
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Bereicherung durch Schenkung – Einordnung von Spenden an gemeinnützige Organisationen
Frau F spendet €200 an die gemeinnützige Organisation "Freunde Togos e.V.", die diese für Bildungs- und andere Entwicklungsprojekte in Togo einsetzt.
Einigung – Annahme durch Schweigen bei Schenkung (§ 516 Abs. 2 BGB)
A schickt dem B ein Geschenk zu seinem Geburtstag mit einer Karte "Für Dich". Dieser meldet sich nicht. A möchte sich Klarheit verschaffen und setzt dem B eine einwöchige Frist, damit dieser die Annahme des Geschenks erklärt. B meldet sich nicht.