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Schulrecht (Allgemeinbildung Recht)
Aufsichtspflicht und Haftung 1
Keine Haftung der Lehrerin nach Raumverweis ggü. Schülerin
Keine Haftung der Lehrerin nach Raumverweis ggü. Schülerin
30. August 2025
6 Kommentare
4,6 ★ (11.374 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Öffentliche Schule in Niedersachsen. Schülerin S schwatzt mit ihrer Nachbarin. Lehrerin L schickt sie deshalb vor die Tür und gibt ihr auf, sich ruhig zu verhalten. S klettert im Flur auf dem Fensterbrett herum, fällt aus dem Fenster und zehn Meter in die Tiefe. S verletzt sich schwer.
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