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Schulrecht (Allgemeinbildung Recht)

Aufsichtspflicht und Haftung 1

Keine Haftung der Lehrerin nach Raumverweis ggü. Schülerin

Keine Haftung der Lehrerin nach Raumverweis ggü. Schülerin

30. August 2025

6 Kommentare

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Öffentliche Schule in Niedersachsen. Schülerin S schwatzt mit ihrer Nachbarin. Lehrerin L schickt sie deshalb vor die Tür und gibt ihr auf, sich ruhig zu verhalten. S klettert im Flur auf dem Fensterbrett herum, fällt aus dem Fenster und zehn Meter in die Tiefe. S verletzt sich schwer.

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