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Revisionsbegründungsfrist: Zustellung nach Revisionseinlegung (§ 345 Abs. 1 S. 3 StPO)
einfach
schwer
10. Juli 2026
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Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheThea (T) wird vor dem Landgericht Düsseldorf am Dienstag, 5.7. in ihrer Anwesenheit verurteilt und legt am 6.7. formgerecht Revision ein. Die Urteilsgründe inklusive Protokoll werden ihr am Donnerstag, 14.7, zugestellt. T bittet Verteidigerin Veronika (V), die Revision zu begründen. Referendar Rudolf (R) soll für V die maßgeblichen Fristen bestimmen.
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