SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Wiedereinsetzung: verschuldete Säumnis
Gegen das in seiner Anwesenheit am Mittwoch, 23.11.2022, verkündete Urteil legt A mit einem am 23.12.2022 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz Revision ein. Zugleich beantragt A Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Nur auf Anraten seines Verteidigers habe er von der Revision abgesehen.
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Wiedereinsetzung: unverschuldete Säumnis
A wird in seiner Anwesenheit am 22.12 verurteilt. Er teilt seiner Verteidigerin am Freitag, 23.12., telefonisch mit, sie solle Revision einlegen. Da V zu diesem Zeitpunkt auf einer Weihnachtsfeier ist und schon einige Tassen Glühhwein getrunken hat, vergisst sie das Telefonat und legt keine Rechtsmittel ein. A erfährt hiervon am Montag, 2.1.
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Wirkung der Rechtsmittelrücknahme
Uwe wird vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Noch im Gerichtssaal gibt er zu Protokoll, er lege Revision ein. Nach Rücksprache mit Strafverteidigerin Miranda schickt er dem Amtsgericht die unterschriebene Erklärung, dass er die Revision zurücknehme.
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Grundfall: Beginn mit Verkündung des Urteils (§ 341 Abs. 1 StPO)
Betrüger Berthold (B) wird am Dienstag, den 02.08., durch das Landgericht - große Strafkammer - Wuppertal verurteilt. Er ist bei der Urteilsverkündung anwesend. Am Freitag, den 05.08., erhält er die Urteilsgründe. Da ihn diese nicht überzeugen, will er sich gegen das Urteil wehren.