Einstellung nach § 153 StPO
4. Dezember 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der unbescholtene betrunkene B stiehlt nach einer durchzechten Nacht eine Leitbake. Der Zeuge Z stellt Strafanzeige und beschreibt den Sachverhalt. Staatsanwältin S nimmt Ermittlungen auf. B gibt daraufhin die Leitbake zurück und entschuldigt sich aufrichtig. S will das Verfahren einstellen.
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