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Klageerzwingungsverfahren 2
Omi O stellt Strafantrag gegen den T. T hatte ihr unter Androhung von Gewalt den Gehstock weggenommen. O verlangt bei der Polizei die Strafverfolgung von T. Nach Ableistung von 100 Stunden gemeinnützigen Dienstes in einem Pflegeheim stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 153a StPO ein. O will dagegen vorgehen.

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Beschränkung der Verfolgung nach § 154a StPO
Querulant Q hat mal wieder Probleme mit der Polizei. Als die Lage eskaliert, beleidigt er zunächst den Polizisten P als „Donutspachtler" (§ 185 S. 1 StGB). Als P dem Q kurz den Rücken zudreht, zieht Q ein Messer und verletzt P damit schwer (§ 226 Abs. 1 StGB).