Dolus cumulativus (§ 15 StGB)


Was versteht man unter „dolus cumulativus“?

Der Täter handelt mit dolus cumulativus, wenn es ihm nicht um die Schädigung eines bestimmten Objekts, sondern um die Schädigung einer unbestimmten Vielzahl von Objekten geht. Dolus generalis ist ausreichend. Eine objektbezogene Konkretisierung ist nicht erforderlich.

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