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Vorsatz-Vorsatz-Kombination beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB)
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination (§ 315b Abs. 4 StGB)
A stiftet T dazu an, einen Reifen am Pkw des O zu zerstechen. Später verliert O wegen des kaputten Reifens die Kontrolle über den Pkw und fährt gegen einen Baum. T hatte darauf vertraut, dass O den Schaden unmittelbar nach Fahrtantritt bemerken und den Reifen wechseln würde.
Fahrlässige Begehung durch Unterlassen (§ 315b Abs. 5 StGB)
Bauer B vergisst, das Weidetor zu schließen. Anstatt eine entwichene Kuh wieder einzufangen, was ihm gelingen würde, hofft er, sie würde von selbst wieder zurückkommen. Die Kuh legt sich auf die angrenzende Straße. Später kann O nicht bremsen und verletzt sich bei dem Unfall.