Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)
Was versteht man unter der „Ersetzungsbefugnis“ in einem Vertrag?
Die Ersetzungsbefugnis ist das Recht einer Partei eines Schuldverhältnisses, eine andere als die geschuldete Leistung zu erbringen oder zu verlangen.
Die Ersetzungsbefugnis spielt vor allem bei der Inzahlungsgabe gebrauchter Sachen eine Rolle (zB Kauf eines Neuwagens gegen Zahlung eines reduzierten Kaufpreises sowie Übergabe und Übereignung des Altwagens).