Absetzen (§ 259 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Absetzen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):
Der Täter setzt eine Sache ab, wenn er durch selbstständige Unterstützung des Vortäters in dessen Interesse die Sache wirtschaftlich verwertet.
Definiere den Begriff „Absetzen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):
Der Täter setzt eine Sache ab, wenn er durch selbstständige Unterstützung des Vortäters in dessen Interesse die Sache wirtschaftlich verwertet.