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Konkurrenzen bei Drohung mit Nachteil für Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Sachverhalt
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Bestechungsdelikte (Einführung)
Staatsanwältin S ermittelt gegen Drogenboss B. B bietet ihr an, € 15.000 an S‘ Tischtennisverein zu spenden, wenn sie mit der Strafverfolgung „aufhört“. S sagt zu, das Verfahren sofort nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Bestechlichkeit und Bestechung – Grundfall
Behördenleiter B und Unternehmer U schließen einen Deal: B ordnet Auszahlungen an U für die Gartenarbeiten im Stadtpark an, die U nie vornimmt. U gibt B dafür ein Drittel der Zahlungen ab.