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Nutzungsersatzanspruch gegen den unentgeltlichen Besitzer im Zweipersonenverhältnis
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz im Dreipersonenverhältnis (§ 988 BGB)
V kauft ein Lastenrad von G, nicht wissend, dass G geschäftsunfähig ist. Anschließend verkauft V das Lastenrad an den gutgläubigen K, wobei der Kaufvertrag nichtig ist. K vermietet das Fahrrad für einige Tage an M. G verlangt von K Herausgabe und Nutzungsersatz.
Nutzungsersatz für Übermaßfrüchte bei Schlachtung von Kühen
K kauft von Dieb D Kühe zur Milchproduktion. D hatte diese allerdings zuvor dem E gestohlen, was K nicht wusste. Kurz darauf schlachtet K die Kühe.