Bushaltestelle

14. Dezember 2024

4,7(3.060 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Schulleiter teilt L zur Aufsicht an der Bushaltestelle am Schulgelände ein. L fühlt sich zum Schülerlotsen degradiert und hält die Einteilung für rechtswidrig und ehrverletzend. Er verweigert die Aufsicht.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Bushaltestelle

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Lehrkräfte können zur Aufsicht an einer Bushaltestelle verpflichtet werden.

Ja, in der Tat!

In den Schulgesetzen der meisten Bundesländer finden sich Regelungen dazu, dass die Schule Aufsicht auch an Bushaltestellen am Schulgelände sicherzustellen hat (z.B. § 62 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz). Die Aufsichtspflicht unterscheidet dabei nicht, ob es sich um eine auf dem Schulgelände liegende oder öffentliche Haltestelle handelt. Entscheidend ist, ob die Haltestelle für den Schulbusverkehr genutzt wird.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. L durfte die Aufsicht verweigern, bis er sich zur Rechtslage informiert hatte.

Nein!

Die Schulleiter sind Fachvorgesetzte der an der Schule tätigen Lehrkräfte. Sie dürfen fachliche Weisungen erteilen. Dies geschieht etwa in Form von Stunden- und Aufsichtsplänen, die für die Lehrkräfte nichts anderes als die Anweisung sind, zum Zeitpunkt x am Ort y die Aufgabe z zu erfüllen. Hält ein Lehrer eine Weisung für rechtswidrig, so kann er remonstrieren (§ 36 BeamtStG), sich die Weisung also vom nächst höheren Vorgesetzten bestätigen lassen. Der Lehrer muss die Weisung aber dennoch erst einmal befolgen, wenn sofortiger Handlungsbedarf besteht. Andernfalls wäre die Funktionsfähigkeit des Staates gefährdet.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen