Bushaltestelle
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Schulleiter teilt L zur Aufsicht an der Bushaltestelle am Schulgelände ein. L fühlt sich zum Schülerlotsen degradiert und hält die Einteilung für rechtswidrig und ehrverletzend. Er verweigert die Aufsicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bushaltestelle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Lehrkräfte können zur Aufsicht an einer Bushaltestelle verpflichtet werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. L durfte die Aufsicht verweigern, bis er sich zur Rechtslage informiert hatte.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.