Schuljubiläum
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zur Vorbereitung des Schuljubiläums bittet Schulleiter S den L in ein Organisationsteam, um die Feierlichkeiten zu planen. L bittet Kollegin K aus der Nachbarklasse, solange auf seine Klasse mit aufzupassen. In dieser Zeit verletzt sich Schüler O.
Diesen Fall lösen 72,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schuljubiläum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L hat seine Aufsichtspflicht erfüllt, indem er K um Beaufsichtigung seiner Klasse gebeten hat.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch S hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
Ja!
3. Sofern das Land Schadensersatz leisten muss, kann das Land den S in Regress nehmen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lgkfkfkf
17.10.2019, 15:01:18
Darf in Bayern ein Lehrer Nebenausicht geben d. H. Ein Lehrer 2 Klassen
Wendelin Neubert
15.11.2019, 21:34:38
Hallo Lgkfkfkf, danke für deine Frage (und sorry für die späte Antwort): Genau wie in dem Fall beschrieben, verletzt es die Aufsicht der Lehrer, wenn eine Klasse - wie in diesem Fall - faktisch unbeaufsichtigt bleibt. Dies genügt nicht den Anforderungen an Aufsicht und Schutz der Schüler (vgl. Art. 59 Abs. 1, 86 Abs. 1 BayEUG). Ein Lehrer dürfte dann allenfalls zwei Klassen gleichzeitig beaufsichtigen, wenn er / sie sicherstellen kann, dass die Aufsicht auch faktisch durchgeführt wird (bspw. durch Unterrichtung beider Klassen in einem Raum). Beste Grüße - Wendelin vom Jurafuchs Team
Isabell
12.3.2020, 20:10:26
Gilt das für Klassen jeder Altersstufe? Das kann ich mir kaum vorstellen. Dann sollte die Frage konkretisiert werden.
Mein Papa ist Anwalt
11.5.2020, 10:55:27
Die Haftung des Schulleiters hängt doch wohl auch davon ab, ob er wusste dass der L die Aufsicht an die Kollegin abgibt? Ungenauer Fall!
Christian Leupold-Wendling
23.6.2020, 10:35:09
Hi, danke für Deine Anmerkung! Bei Jurafuchs gehört die Illustration zum Sachverhalt. Daraus ergibt sich das zweifelsfrei, finden wir. Besten Gruß